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Landwirtschaftliche Buchführung selbst machen: Worauf müssen Sie achten? 

In der Landwirtschaft ist die Buchführungspflicht an bestimmte gesetzliche Vorgaben geknüpft. Ob ein landwirtschaftlicher Betrieb verpflichtet ist, eine detaillierte Buchführung zu führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Umsatz- und Gewinngrenzen sowie der steuerlichen Behandlung. Wir geben einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Buchführungspflicht prüfen: Abhängig von Umsatz, Gewinn und Betriebsgröße 
  • Einnahmen und Ausgaben sauber trennen: Klare Struktur für Betriebsausgaben und private Kosten 
  • Steuerliche Vorschriften beachten: Insbesondere Umsatzsteuer (Pauschalierend vs. Optierend) 
  • Passende Buchführungsart wählen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder doppelte Buchführung 
  • Digitale Lösungen nutzen: Erleichtert die Verwaltung und spart Zeit 
  • Regelmäßige Belege und Dokumentation: Vermeidet Fehler und erleichtert die Steuererklärung 

Grenzwerte nach § 141 AO 

Gemäß § 141 der Abgabenordnung (AO) müssen landwirtschaftliche Betriebe eine Buchführung führen, wenn sie bestimmte wirtschaftliche Kennzahlen überschreiten: 

  • Umsatzgrenze: Beträgt der jährliche Umsatz mehr als 800.000 Euro, besteht eine Buchführungspflicht. 
  • Gewinngrenze: Liegt der Gewinn eines Betriebs über 80.000 Euro pro Jahr, ist ebenfalls eine Buchführung erforderlich. 
  • Gewerbebetriebe: Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, sondern gewerblich tätig ist (z. B. durch Direktvermarktung oder Lohnarbeiten), kann die Buchführungspflicht zusätzlich durch das Handelsgesetzbuch (HGB) greifen. 

Mehrwertsteueroption und Buchführungspflicht 

Landwirte können zwischen zwei Mehrwertsteuerregelungen wählen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Buchführung haben: 

  • Pauschalierend (Durchschnittssatzbesteuerung, § 24 UStG): Hier wird eine pauschale Umsatzsteuer von derzeit 7,8 % erhoben, was die Buchhaltung vereinfacht. 
  • Optierend (Regelbesteuerung): Landwirte, die sich für die Regelbesteuerung entscheiden, müssen die Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen ausweisen und können Vorsteuerabzüge geltend machen. Dies erfordert eine detaillierte Buchführung. 

Fördermittel und Subventionen 

Viele landwirtschaftliche Betriebe erhalten Fördermittel oder Subventionen, sei es aus nationalen Agrarförderprogrammen oder EU-Zahlungen. Damit diese Mittel ordnungsgemäß beantragt und abgerechnet werden können, ist eine lückenlose Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben notwendig. Die Einhaltung dieser Buchführungs- und Nachweispflichten ist entscheidend, um Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden. 

Buchführung in der Landwirtschaft: Nebenerwerb vs. Vollerwerb 

Landwirte können ihre Tätigkeit entweder im Nebenerwerb oder als Vollerwerb ausüben. Die Art des Betriebs hat direkte Auswirkungen auf die Buchführungspflichten. Während Nebenerwerbslandwirte oft von vereinfachten Regelungen profitieren, sind Vollerwerbsbetriebe häufiger zur detaillierten Buchführung verpflichtet. 

Buchführung im Nebenerwerb 

Viele Landwirte betreiben ihre Landwirtschaft neben einer anderen beruflichen Tätigkeit als Nebenerwerb. Da solche Betriebe oft geringere Umsätze und Gewinne erzielen, gelten in der Regel vereinfachte Buchführungsanforderungen: 

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): In den meisten Fällen genügt die einfache EÜR, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich. 
  • Vereinfachte Buchführungspflichten: Da Nebenerwerbslandwirte meist unter den gesetzlichen Buchführungsgrenzen bleiben, entfällt die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Dennoch sollten Belege sorgfältig aufbewahrt und Einnahmen sowie Ausgaben regelmäßig dokumentiert werden. 

Buchführung im Vollerwerb 

Während Nebenerwerbslandwirte von einer vereinfachten Buchführung profitieren, müssen Vollerwerbsbetriebe oft umfangreichere buchhalterische Pflichten erfüllen. Die Wahl der richtigen Buchführungsmethode hängt dabei von der Betriebsgröße, den steuerlichen Vorgaben und den individuellen Bedürfnissen des Betriebs ab. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. 

Landwirtschaftliche Buchführung selbst machen 

Viele Landwirte übernehmen ihre Buchführung selbst, um Kosten zu sparen und den Überblick über ihre Finanzen zu behalten. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Hilfsmitteln lässt sich die Buchhaltung effizient und fehlerfrei erledigen. 

Eine klare Trennung zwischen betrieblichen und privaten Finanzen ist essenziell. Dies kann durch getrennte Bankkonten erleichtert werden. Alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben sollten systematisch erfasst werden, um eine saubere Buchführung zu gewährleisten und steuerliche Probleme zu vermeiden. 

Regelmäßige Pflege und Steuerberater als Unterstützung 

Um Fehler und Zeitdruck zu vermeiden, sollte die Buchführung regelmäßig aktualisiert werden. So bleiben alle Belege geordnet und es entstehen keine größeren Nachbearbeitungen am Jahresende. Zudem hilft eine kontinuierliche Pflege dabei, finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen. 

Auch wenn die Buchführung selbst übernommen wird, kann ein Steuerberater eine wertvolle Unterstützung sein. Besonders bei komplexeren steuerlichen Fragen, Fördermitteln oder Betriebsprüfungen ist professionelle Beratung sinnvoll. Ein Steuerberater kann zudem dabei helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. 

Software nutzen 

Digitale Lösungen erleichtern die Buchführung erheblich. Spezielle Buchhaltungssoftware für die Landwirtschaft hilft dabei, Einnahmen und Ausgaben effizient zu verwalten, Berichte zu erstellen und Steuererklärungen vorzubereiten. Inzwischen gibt es eine große Bandbreite an Softwarelösungen im Agrarbereich. Eine davon ist AGRARMONITOR. 

Die Software bietet eine Komplettlösung inkl. Auftragserfassung, Ackerschlagverwaltung, Disposition, digitalem Belegmanagement, Rechnungserstellung (inkl. E-Rechnung) u.v.m. Speziell auf landwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmen zugeschnitten beinhaltet die Software alles, was Sie benötigen. Dank diverserer individuell einstellbarer Schnittstellen (z.B. zu DATEV) ist die Software auch direkt mit dem Steuerbüro oder zu anderen Programmen und Herstellern verbunden.   

Fazit: Buchhaltung in der Landwirtschaft muss nicht kompliziert sein 

Die Buchführung ist ein wesentlicher Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebs, muss jedoch nicht unnötig kompliziert sein. Mit der richtigen Software und einer gut strukturierten Organisation können Landwirte ihre Buchhaltung selbstständig und effizient erledigen. 

Wichtig ist es, die gesetzlichen Buchführungspflichten zu kennen und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, falls die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Wer sich rechtzeitig mit den steuerlichen Anforderungen auseinandersetzt, kann unnötigen Aufwand und mögliche Fehler vermeiden. 

Für komplexere steuerliche Fragen oder betriebswirtschaftliche Entscheidungen kann es sich lohnen, einen Steuerberater zur Unterstützung hinzuzuziehen. Dies hilft, finanzielle Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen. 

Mit einer guten Planung, regelmäßiger Pflege und der passenden digitalen Unterstützung bleibt die landwirtschaftliche Buchhaltung überschaubar und gut machbar. Sie sollten frühzeitig beginnen, um von den Vorteilen zu profitieren und den Anschluss an die Digitalisierung nicht zu verpassen. Weitere Unterstützung bieten beispielsweise die Kundenbetreuer von AGRARMONITOR, diverse Webinare und Schulungen.