Das Corona-Steuerhilfegesetz:
Anpassung der Umsatzsteuer wird automatisch unterstützt
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat sich die Große Koalition auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geeinigt. Ein zentrales Element zur Stärkung der Konjunktur und Wirtschaftskraft soll dabei die befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 darstellen. Der Bundesrat hat am 5.6.2020 dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.
Wir lassen unsere Kunden damit natürlich nicht alleine: Die erforderliche Anpassung der Mehrwertsteuer erfolgt in AGRARMONITOR selbstverständlich automatisch. Für alle in dem betroffenen Zeitraum anfallenden Umsätze werden die reduzierten Steuersätze verwendet.
Sie können also ganz entspannt bleiben und Ihre Arbeit in AGRARMONITOR wie gewohnt fortführen.